Das Bundesverfassungsgericht urteilte 2022: In der Pflegeversicherung verstößt eine einheitliche Beitragshöhe für Eltern, unabhängig von ihrer Kinderzahl, gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Die Inflationsausgleichsprämie ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers zur Abmilderung gestiegener Verbraucherpreise. Sie kann bis zum 31.12.2024 gewährt werden.